Dorn-Breuss Prüfung

Prüfung zum Dorn-Breuss Masseur

erfolgt nach freier persönlicher Entscheidung der ausgebildeten Kurs-Teilnehmer/Innen

und findet an fixen Terminen in Leoben statt, jeweils von 14 – ca. 17 Uhr, einmal jährlich statt.

Die Prüfungsgebühr beträgt € 290,--

 

Die Prüfung wird von Dr. med. Wolfgang R. Auer MSc und einem autorisiertem Ausbilder

der Gesellschaft abgenommen.

Anmeldeschluss ist 4 Wochen vor dem Prüfungstermin und findet ab 4 Teilnehmer statt;

>>> Anmeldung hier <<<

 

Wir empfehlen allen Teilnehmer/Innen, ihre erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten mit der

Methode Dorn Breuss, durch eine erfolgreiche Prüfung bestätigen zu lassen.

 

Ablauf der Prüfung:

Zugang nach erfolgtem Abschluss von Dorn Breuss I und Dorn Breuss  II

und etwa 3monatiger eigener Praxis.

 

Aufgabenstellung:

Besprechung der im vorhinein schriftlich erstellten 2 Fallbeispiele mit 2 aufeinander folgenden

Behandlungen aus eigener Praxis, theoretische Kenntnisse und praktisches Arbeiten.

 

Erforderliche theoretische Kenntnisse:

  • Ursprünge der Methoden Dorn und Breuss
  • Grundkenntnisse der Anatomie und physiologische Zusammenhänge
  • Unterscheidung zwischen anatomischer und funktioneller Beinlängendifferenz
  • Behebung eventueller funktioneller Beinlängendifferenz
  • Ablauf der Dornmethode und Breussmassage incl. Magnetisieren
  • Ausgleich von Kreuzbeinkippung und /oder Beckenverwringung
  • Mobilisieren einzelner Wirbelsegmente
  • segmentale Zuordnung der Wirbel
  • Indikationen und Kontraindikationen
  • Selbsthilfeübungen
  • gewerberechtliche Bestimmungen

 

Erforderliche praktische Kenntnisse:

kompletter Ablauf einer Dorn-Breuss Behandlung

>>> Anmeldung zum Prüfungstermin <<<

 

Hinweis:
Als geprüftes Mitglied können Sie das Logo der Österreichischen Dorn Breuss Gesellschaft verwenden.

Weiters besteht die Möglichkeit sich, über ein bestimmtes Prozedere als autotisierte/r Ausbilder/Inn, in der Gesellschaft zu integrieren.  Bei Interesse weitere Infos bitte anfordern.

 

Achtung: Gewerberechtliche Belange sind selbstständig zu Regeln.